Elektronische Patientenakte ePA

Liebe Patientinnen und Patienten, alle zwischendrin und außerhalb!

Als Patient*in mit einer psychiatrischen Diagnose gehören Sie zu dem
Personenkreis, den der Gesetzgeber besonders vor eventuellen Nachteilen
durch die Weitergabe Ihrer Daten bei der Nutzung der ePA schützen will. Das
Risiko von Diskriminierung und Stigmatisierung soll damit vermindert werden.
Als Ihr behandelnder Arzt/Ärztin weisen wir Sie auf diese Tatsache hin und
kläre Sie hiermit darüber auf, dass Sie um diese eventuellen Nachteile
vollständig zu vermeiden, der ePA als Ganzes widersprechen sollten, das
heißt, Widerspruch bei der Krankenkasse gegen die Anlage der ePA oder
Löschung der bereits angelegten ePA.

Um selbst abwägen zu können, haben wir Ihnen weitere Informationen zur
Verfügung gestellt.

Eine kurze Übersicht gibt die von den Berufsverbänden der Nervenärzte,
Neurologen und Psychiater zusammengestellte Orientierung zur ePA:

Wenn Sie sich ausführlicher informieren wollen, empfehle ich Ihnen eine Information der Bundespsychotherapeutenkammer:

https://api.bptk.de/uploads/e_PA_Patienteninformation_Erwachsene_d530b6e32c.
pdf

Oder diese Information in einfacher Sprache:

https://api.bptk.de/uploads/e_PA_Patienteninformation_Erwachsene_einfache_Sp
rache_78c695d0f0.pdf

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