Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Psychiater und einem (psychologischen) Psychotherapeuten?

Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, also jemand, der ein Studium der Medizin abgeschlossen hat und anschließend
eine Ausbildung zum Facharzt absolviert hat. Im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist eine mehrjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten integriert,
die zum Teil auch außerhalb der weiterbildenden Klinik absolviert wird.
(z. B. Tiefenpsychologische Selbsterfahrung bei Prof. Müller, damals Psychiatrie Uni Göttingen, Supervision Dr. med. Gabriele Güttinger-Terziadis, Bad Abbach,
Zweitverfahren Verhaltenstherapie AVR Regensburg etc.)

Ein (psychologischer) Psychotherapeut dagegen hat nicht Medizin, sondern Psychologie
studiert und hat im Anschluss eine mehrjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten
abgeschlossen.

Ein Psychiater darf zur Behandlung psychischer Erkrankungen auch Medikamente verschreiben, während ein
psychologischer Psychotherapeut auf die Psychotherapie beschränkt ist. In der Psychotherapie muss der Therapeut nach wenigen Probesitzungen einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, die dann Anzahl an Sitzungen genehmigt. Auf Antrag kann die Zahl der Sitzungen verlängert werden, ist aber insgesamt begrenzt. In der Psychotherapie ist im Gegensatz zur psychiatrischen Sprechstunde eine Dauer der Sitzung von 50 min vorgesehen und anfangs die Frequenz (wöchentlich oder 14-tägig) höher.

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2021 von Jens Molthan.

Was erwartet mich bei meinem Ersttermin?

Wenn Sie das erste Mal zu uns in Praxis kommen, werden Sie zunächst darum gebeten,
einen Fragebogen auszufüllen, in dem unter anderem Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre
Krankheitsvorgeschichte und einige Screeningfragen abgefragt werden. Dieser
Screeningbogen hilft dem Arzt bei der Diagnostik und bietet ihm einen ersten Überblick über Ihr aktuelles Beschwerdebild.

In einem eingehenden Gespräch soll Ihr aktuelles Krankheitsbild, eventuelle Auslöser wie z.
B. soziale oder berufliche Konflikte in Ihrem Leben erörtert werden, ein Behandlungsplan
erarbeitet werden. Dieser kann einzelne oder mehrere Therapiekomponenten umfassen:

  • das psychiatrische Gespräch in der Sprechstunde
  • die medikamentöse Behandlung
  • die psychotherapeutische Behandlung, z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologische
    oder psychoanalytische Psychotherapie.

Da Herr Molthan die meisten Antrags-Psychotherapien nicht selbst durchführen kann, kann er mit Ihnen geeignete psychotherapeutische Therapieverfahren und ergänzende Therapien besprechen und empfehlen.

Sollte eine stationäre Behandlung notwendig sein, werden wir uns darum bemühen,
gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Klinik für Sie zu finden. Gerne helfen wir Ihnen, Kontakt
zu anderen wichtigen Institutionen wie sozialpsychiatrischen Diensten,
Suchtberatungsstellen, Ergotherapeuten, Selbsthilfegruppen und anderen aufzunehmen.

Eine Weiterbehandlung in der Praxis ist auf jeden Fall möglich, und nicht, wie die Antrags-Psychotherapie zeitlich begrenzt.

Planen Sie für Ihr Erstgespräch ca. 60 min ein.

Zuletzt aktualisiert am 4. April 2020 von Jens Molthan.

Welche Erkrankungen werden in der Praxis behandelt?

Ein Psychiater beschäftigt sich mit der Behandlung aller Arten von seelischen und geistigen
Erkrankungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Depressionen
  • Angsterkrankungen und Panikstörungen
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schizophrenie und Psychosen
  • Bipolare Störung (manisch-depressiv)
  • Suchterkrankungen (stoffbezogen)
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
  • ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

An Symptomen können z. B. auftreten:

  • Ängste
  • Depressionen (gedrückte Stimmung, Antriebsstörungen)
  • Zwangsgedanken
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Vielerlei körperliche Beschwerden
  • Störungen der Sexualität
  • Störungen von Gedächtnis, Konzentration und Aufmerksamkeit.

Genauere Informationen zu den einzelnen Krankheitsbildern und ihrer Therapie finden Sie
hier.

Zuletzt aktualisiert am 3. April 2020 von Jens Molthan.

Nach oben